Deutschland droht wegen wiederholten Verstoßes gegen EU-Recht hohe Geldstrafe
Die Europäische Kommission geht erneut gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Diese habe das VW-Privatisierungsgesetz von 1960, das dem Land Niedersachsen 20% der Anteile und damit eine Sperrminorität zuschreibt, noch immer nicht an EU-Recht angepasst.
Die Europäische Kommission geht erneut gerichtlich gegen die Bundesrepublik Deutschland vor. Diese habe das VW-Privatisierungsgesetz von 1960, das dem Land Niedersachsen 20% der Anteile und damit eine Sperrminorität zuschreibt, noch immer nicht an EU-Recht angepasst.
Die Vorwürfe erhärten sich nun, da der Europäische Gerichtshof bereits 2007 gegen Deutschland entschieden und eine täglich zu zahlende Geldbuße verhängt hatte. Die EU sieht in dem Privatisierungsgesetz einen Verstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs, da externe Investoren abgeschreckt würden und das Land Niedersachsen eine Sonderregelung erhielte. Sollte diese Entscheidung des Gerichthofs nun in Kraft treten, wird ein Strafprozess in Gang gesetzt, an dessen Ende eine Geldstrafe von über 46,5 Millionen Euro steht.
Laut Vertrag von Lissabon hat die Kommission das Recht, Mitgliedsstaaten, die beschlossenes EU-Recht nicht innerhalb des vorgegeben Zeitraumes in nationales Recht umsetzen, vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen und damit Geldstrafen bis zur endgültigen Implementierung einzufordern. Jedoch werden die meisten Fälle (ca. 95%) zuvor gelöst.














