Europäische Bürgerinitiative (EBI) kein Aprilscherz
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative (EBI) wird ab dem 1. April 2012 in Deutschland durchführbar sein.
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative (EBI) wird ab dem 1. April 2012 in Deutschland durchführbar sein. Dies verkündete die Vertreterin des koordinierenden Referats im Bundesministerium des Innern, Ulrike Hornung, während einer Diskussionsrunde des Netzwerks Europäische Bewegung Deutschland zum vorliegenden Referentenentwurf zur Umsetzung der EBI-Verordnung auf nationaler Ebene.
Bei der Umsetzung der vom Europäischen Rat im Februar verabschiedeten Verordnung betritt Deutschland neues Terrain, denn auf Bundesebene gibt es bisher keine Instrumente direkter Demokratie. Die Fragen von Gewerkschaften und wissenschaftlichen Institutionen waren demzufolge zahlreich und detailliert. Die Haupthemen der Konsultation betrafen die Fragen wie Ausweispflicht, die Staatsbürgerschaft aber auch den Aufenthaltsort der Unterschreibenden sowie die damit im Zusammenhang stehende Frage der Gültigkeit der geleisteten Unterschrift. Andere Unsicherheiten bestanden hinsichtlich der Definition bestimmter Formulierungen. So war nicht ganz klar, was unter den Wörtern „Zusatz“ und „Vorbehalt“ genau zu verstehen ist – eine durchaus wichtige Frage, da beides eine geleistete Unterstützungsbekundung ungültig machen könnte.
Ein weiteres wichtiges Thema bestand in der Zertifizierung des Online-Sammelsystems, welches insbesondere für „kleinere“ Initiatoren eine zu große Hürde darstellen könnte, da hierfür mit hoher Wahrscheinlichkeit Kosten entstehen werden, die sich voraussichtlich in einem vierstelligen Bereich befinden werden. Dies könnte das einzige Instrument direkter Partizipation für viele Initiatoren unattraktiv machen. Nicht zuletzt wurde auch das Stichprobenverfahren hinterfragt, welches die geleisteten Unterschriften der Bürgerinitiative auf ihre Gültigkeit hin überprüfen soll.
Am 22. Juli endete die Konsultationsfrist. Das „Gesetz zur Durchführung Europäischer Bürgerinitiativen" wird dann nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht und ab dem 1. April können Bürger der Bundesrepublik dann die Initiative ergreifen und der Kommission Vorschläge zu Änderungen oder Neuerungen im EU-Sekundärrecht vorlegen und damit aktiv die europäische Politik mitgestalten.














