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Grenzüberschreitender Einkauf soll erleichtert werden

Auf Grund des immer noch sehr unterschiedlichen Kaufrechts innerhalb der EU, was nach Angaben der Kommission Kosten in Höhe von bis zu 26 Milliarden Euro verursacht, soll ein einheitlicher, aber freiwilliger europäischer Kaufvertrag den Einkauf im Ausland künftig erleichtern.

Auf Grund des immer noch sehr unterschiedlichen Kaufrechts innerhalb der EU, was nach Angaben der Kommission Kosten in Höhe von bis zu 26 Milliarden Euro verursacht, soll ein einheitlicher, aber freiwilliger europäischer Kaufvertrag den Einkauf im Ausland künftig erleichtern. Durch diesen Vorschlag erhofft sich die Kommission, den Verbraucherschutz zu verbessern und die Produktvielfalt bei niedrigeren Preisen zu erhöhen. Mit dem einheitlichen Kaufvertrag soll es Verbrauchern künftig möglich sein, sich bei Erhalt eines mangelhaften Produktes entweder für einen Rücktritt vom Kaufvertrag, Rückerstattung, Ersatz, Reparatur oder Preisnachlass zu entscheiden. Zuvor war dies so nicht möglich.

Immerhin 44% der europäischen Bürger sagten laut einer Umfrage, dass sie lieber im Inland einkaufen würden, da sie sich ihrer Rechte im Ausland nicht bewusst wären. Sollte dies die einzige Hürde sein, würden die 71% der Händler, die angaben, von dem einheitlichen Kaufvertrag Gebrauch zu machen, mit höherem Profit rechnen können. Damit diese Regelung, die nicht in nationales Recht überführt werden muss, in Kraft treten kann, muss sie vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament, das schon zuvor Zustimmung geäußert hatte, abgesegnet werden.

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