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Kommission prüft Anwendung der Regeln für freien Personenverkehr

Die Kommission hat nach mehreren Ereignissen im vergangenen Jahr die Anwendung der Vorschriften zum freien Personenverkehr in den Mitgliedstaaten untersucht. Danach haben 16 Mitgliedstaaten die Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt oder ihre Rechtsvorschriften so geändert, dass sie die Richtlinie vollständig anwenden.

Die Kommission hat nach mehreren Ereignissen im vergangenen Jahr die Anwendung der Vorschriften zum freien Personenverkehr in den Mitgliedstaaten untersucht. Danach haben 16 Mitgliedstaaten die Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt oder ihre Rechtsvorschriften so geändert, dass sie die Richtlinie vollständig anwenden. Gegen einige Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, wurden im Frühjahr 2011 Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Laut Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, werde die Europäische Kommission solange sehr wachsam sein, bis alle Mitgliedstaaten die rechtlichen Bedenken der Kommission in vollem Umfang ausgeräumt haben.

Einer Umfrage zufolge ist die Freizügigkeit innerhalb der EU für 48 Prozent der Europäerinnen und Europäer eines der wichtigsten Bürgerrechte. Die Europäische Kommission setzt alles daran, dass die EU-Vorschriften über den freien Personenverkehr in allen Mitgliedstaaten auch wirklich angewandt werden. Seit dem Sommer 2010 hat die Kommission in insgesamt 786 Fällen Mängel festgestellt. Die Probleme konnten inzwischen in 711 Fällen behoben werden. Lediglich 75 Fälle sind noch nicht abgeschlossen und derzeit Gegenstand von Vertragsverletzungsverfahren.

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