Kommission: Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet
Die Europäische Kommission hat am 17.01.2012 rechtliche Maßnahmen gegen Ungarn eingeleitet. Den Grund hierfür lieferten die neuen Rechtsvorschriften, die Anfang 2012 in Kraft getreten sind.
Die Europäische Kommission hat am 17.01.2012 rechtliche Maßnahmen gegen Ungarn eingeleitet. Den Grund hierfür lieferten die neuen Rechtsvorschriften, die Anfang 2012 in Kraft getreten sind.
Nach genauerer Untersuchung der Entwürfe der neuen Rechtsvorschriften der ungarischen Behörden – wie aus den Schreiben von Präsident José Manuel Barroso, Vizepräsidentin Viviane Reding (EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft) und Vizepräsident Olli Rehn (EU-Wirtschafts- und Währungskommissar) hervorgeht – ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass die ungarischen Rechtsvorschriften die Unabhängigkeit der Zentralbank und der Datenschutzbehörden des Landes in Frage stellen und damit ebenso gegen EU-Recht verstoßen wie die im Bereich des Justizwesens verabschiedeten Maßnahmen.
Deshalb hat die Kommission beschlossen, drei Aufforderungsschreiben an Ungarn zu richten und damit die erste Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten.
Darüber hinaus sollen die ungarischen Behörden auf weitere Punkte angesprochen werden, um festzustellen, ob gemäß EU-Recht gegebenenfalls weitere Maßnahmen nötig sind, um insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren. Die ungarischen Behörden haben einen Monat Zeit, um auf die Aufforderung der Kommission zu reagieren.














