Kroatien unterzeichnet Beitrittsvertrag
Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages zwischen der Europäischen Union und Kroatien am 9. Dezember 2011 eröffnet den Weg für den Ratifizierungsprozess, durch welchen das Land am 1. Juli 2013 das 28. EU-Mitglied werden kann.
Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages zwischen der Europäischen Union und Kroatien am 9. Dezember 2011 eröffnet den Weg für den Ratifizierungsprozess, durch welchen das Land am 1. Juli 2013 das 28. EU-Mitglied werden kann. 2003 hatte Kroatien den EU-Beitritt beantragt, doch die Gespräche begannen erst Ende 2005, nachdem Kroatien den wegen Kriegsverbrechen gesuchten General Ante Gotovina verhaftet hatte. Nachdem im Oktober 2005 der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien über die vollständige Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof von Seiten Kroatiens berichtetet hatte, wurden die Beitrittsverhandlungen aufgenommen.
Die Kommission stellte in ihrer Untersuchung fest, dass das Land über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt, gute Fortschritte bei der Reform des Justizwesens und der Verwaltung erzielte und die politischen Kriterien für einen EU-Beitritt erfüllt. Nach der erfolgten Unterzeichnung des Beitrittsvertrags wird nun ein Referendum in Kroatien darüber entscheiden, ob das Land am 1. Juli 2013 endgültig der EU beitreten wird.














