Mit grünem Beispiel voran – Emissionszertifikate für den Luftverkehr
Ab diesem Jahr wird die Luftfahrt erstmals in das System des Emissionshandels integriert. Denn diese ist für rund drei Prozent der Emissionen auf europäischem Gebiet verantwortlich und bietet somit Potenzial, einen wichtigen Beitrag zu den europäischen Emissionszielen für 2020 zu leisten.
Ab diesem Jahr wird die Luftfahrt erstmals in das System des Emissionshandels integriert. Denn diese ist für rund drei Prozent der Emissionen auf europäischem Gebiet verantwortlich und bietet somit Potenzial, einen wichtigen Beitrag zu den europäischen Emissionszielen für 2020 zu leisten.
Der EU-Emissionshandel ist eine Maßnahme gegen den Klimawandel und startete 2005 mit dem Handel von Emissionszertifikaten. Zunächst mussten jene Unternehmen Zertifikate kaufen, die hohe klimaschädliche Emissionen aufweisen. Diese Zertifikate statten die Unternehmen mit einer bestimmten Anzahl an Verschmutzungsrechten aus, die zunächst fast alle kostenlos vergeben wurden. In den darauffolgenden Phasen des Handels wird der kostenpflichtige Teil größer, um die Unternehmen zum Einsatz klimafreundlicherer Technik zu animieren.
Seit Beginn des Jahres müssen nun alle Fluglinien, die in einem EU-Mitgliedsstaat starten oder landen, Zertifikate vorweisen. So soll der CO2-Ausstoß, der in den letzten zehn Jahren massiv angestiegen ist, verringert werden. Laut Europäischer Kommission führt dies bei einem Kurzstreckenflug zu einer Preiserhöhung zwischen zwei und neun Euro, bei einem Langstreckenflug um vierzig Euro pro Passagier.
Da diese Verordnung nicht nur europäische Fluglinien betrifft, sondern international Wirkung erzielt, haben verschiedene Länder gegen die EU geklagt. Zudem wurde mit Sanktionen gedroht, da die Bereitschaft zum Klimaschutz international noch nicht sehr ausgeprägt ist. China wirft der EU beispielsweise vor, gegen die nationale Souveränität sowie gegen das internationale Luftfahrt-Abkommen zu verstoßen.
Einige Fluggesellschaften aus Nordamerika sind Ende 2011 vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit ihrer Klage gescheitert. Der Europäische Gerichtshof argumentierte, dass die EU sich grundsätzlich dafür entscheiden könne, den Flugverkehr in ihrem Hoheitsgebiet nur zuzulassen, wenn die Teilnehmer die festgelegten Kriterien einhalten. Es handle sich hierbei nicht um einen Eingriff in die nationale Souveränität.














