Schutzmaßnahmen für Gewaltopfer auf die ganze EU ausgeweitet
Das Europäische Parlament stimmte Mitte des Monats der Ausweitung von Schutzmaßnahmen für Gewaltopfer über die Grenzen einzelner Mitgliedsstaaten hinweg zu.
Das Europäische Parlament stimmte Mitte des Monats der Ausweitung von Schutzmaßnahmen für Gewaltopfer über die Grenzen einzelner Mitgliedsstaaten hinweg zu. Damit wurde entschieden, dass Opfer von Gewalt, die in einem EU-Staat Schutzmaßnahmen beziehen, dies künftig auch in allen anderen EU-Staaten beantragen können. Dadurch wird die Mobilität von Gewaltopfern erheblich verbessert.
Außerdem sollen diese Schutzmaßnahmen für alle Opfer von Gewalt gelten, d.h. nicht mehr vornehmlich für Mädchen oder Frauen, die unter geschlechterbezogener Gewalt leiden. Somit gelten die Maßnahmen von nun an auch im Falle von Belästigung, Entführung, Stalking oder Mordversuchen. Innerhalb der kommenden drei Jahre müssen die Mitgliedsstaaten nun diese Richtlinie in ihr nationales Gesetz übernehmen. Nur Irland und Dänemark haben entschieden, sich an dieser Richtlinie nicht zu beteiligen.














